Kontakt zur Logopädiepraxis

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Praxis in Obermenzing

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Organisatorisches und Kostenübernahme

Behandlungsvereinbarung für gesetzlich Krankenversicherte

Für gesetzlich versicherte Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr, ohne Befreiungsbescheid der Kasse, gilt: Gesetzlich versicherte Patient*innen haben einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10,00 € je Rezept zu leisten. Diese Gebühren werden nach der letzten Therapieeinheit der laufenden Heilmittelverordnung („Rezept“) erhoben. Sie erhalten von uns eine Rechnung. Die Rechnung ist ungekürzt an die Praxis innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ein möglicher Erstattungsanspruch gegen den Kostenträger ist diesem gegenüber direkt von dem/der Versicherten geltend zu machen.

GKV
Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung für privat Krankenversicherte

Gebührenvereinbarung Bestandteil dieser Vereinbarung sind die logopädischen Leistungen, die im „Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der Krankenkasse“ näher spezifiziert sind. Die Positionen für die logopädische Behandlung richten sich nach der ausgestellten ärztlichen Verordnung (z.B. Behandlungsdauer, Hausbesuch etc.). Nur bei einer Erstverordnung (zu Therapiebeginn) kommen einmalig die Positionen Anamnese und Diagnostik hinzu.

Dem/Der Versicherten ist bekannt, dass für logopädische Leistungen keine gesetzliche Gebührenordnung existiert. Die getroffene Gebührenvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der/die Patient*in, bzw. der/die Versicherte, einen Ersatzanspruch gegen einen Kostenträger (private Krankenkasse / Beihilfe) hat. Die von den Kostenträgern festgesetzten Höchstsätze berühren die Gültigkeit dieses Vertrages über eine logopädische Behandlung nicht. Dem/der Versicherten ist also bekannt, dass – je nach Sachlage – ein Teil der Behandlungskosten von ihm selbst getragen werden muss. Die Honorarrechnungen sind ungekürzt an die Praxis innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Ein möglicher Erstattungsanspruch gegen den Kostenträger ist diesem gegenüber direkt von dem/der Versicherten geltend zu machen.

PKV
Behandlungsvereinbarung

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